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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Allgemeines
1.1 Sämtliche Vertragsbeziehungen, Lieferungen und Leistungen zwischen der Firma Systemtechnik & Outdoor GmbH & Co. KG und ihren Kunden unterliegen ausschließlich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fa. Systemtechnik & Outdoor GmbH & Co. KG.
1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Individualabsprachen, auch unserer Verkaufsangestellten, bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.

2 Angebote, Preise, Versand und Gefahrenübergang
2.1 Sämtliche Angebote sind freibleibend und speziell für Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe bestimmt.
2.2 Bei den im Katalog angegebenen Preisen handelt es sich um Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.3 Das Verladen und Versenden der Ware erfolgt ab Werk. Mit Übergabe der Waren an den Spediteur geht die Gefahr auf den Käufer über.
2.4 Als Versand- und Verpackungspauschale inklusiv Versicherung berechnen wir pro Bestellung 6,90 €. Ab einem Bestellwert von 150,- € entfällt diese Versand- und Verpackungspauschale.
2.5 Der Käufer darf Lieferungen, auch Teillieferungen, vor Ablauf der Lieferfrist nicht abweisen.
2.6 Wir sind berechtigt ab Versandbereitschaft den Verkaufswert fällig zu stellen und Lagerkosten zu berechnen.

3 Lieferung und Lieferzeit
3.1 Erstbesteller beliefern wir ausschließlich gegen Nachnahme oder Vorkasse.
3.2 Die Belieferung unserer Kunden erfolgt durch ein von uns beauftragtes Unternehmen.
3.3 Lieferfristen sind freibleibend sofern wir nicht verbindliche Lieferfristen schriftlich zusagen oder Liefertermine ausdrücklich als fix bezeichnet werden. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder versandbereit ist.
3.4 Wird die von uns angegebene Lieferzeit um mehr als zwei Wochen überschritten, so hat der Kunde das Recht, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Kann der Vertrag auch innerhalb dieser angemessenen Nachfrist nicht erfüllt werden, so ist der Kunde berechtigt, durch schriftliche Erklärung uns gegenüber vom Vertrag zurückzutreten, ohne jedoch weitergehende Rechte, Forderungen oder Ansprüche, gleich welcher Art, geltend machen zu können, es sei denn, es fällt uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
3.5 Höhere Gewalt und andere von uns nicht verschuldete Ereignisse, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Lieferungsverzögerungen unserer Vorlieferanten, Aussperrungen und Streiks, sowie sonstige Betriebsstörungen, behördliche Verfügungen, Materialmangel berechtigen uns, die Lieferzeit um die Dauer der Verzögerung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern oder, soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines solchen Rücktritts sind ausgeschlossen.
3.6 Änderungen in der technischen Ausführung unserer Ware bleiben –ohne besondere Benachrichtigung des Kunden– vorbehalten, soweit der Wert und die Verwendbarkeit der angebotenen Ware dadurch nicht beeinträchtigt wird.
3.7 Wir behalten uns Teillieferungen vor, wenn dies in einem zumutbaren Umfang ist. Der Käufer darf Lieferungen vor Ablauf der Lieferfrist nicht abweisen. Wenn Mindestbestellmengen oder Verpackungseinheiten angegeben sind, sind diese einzuhalten. Werden diese unter- oder überschritten, so behalten wir uns eine Minder- oder Mehrlieferung vor.
3.8 Änderungswünsche können nach Erteilung des Auftrages nicht mehr berücksichtigt werden, es sei denn, dass der Besteller für die dadurch zusätzlich anfallenden Kosten aufkommt.

4 Zahlungsbedingungen
4.1 Unsere Rechnungen sind ohne Abzug sofort zahlbar. Nachlässe bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
4.2 Ist unsere Forderung bei Rechnungskunden nicht innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum beglichen, so sind wir berechtigt, ohne Mahnung und ohne Nachweis ab Fälligkeit Zinsen in Höhe von 5% über dem von der Europäischen Zentralbank festgesetzten Basiszinssatz zu berechnen.
4.3 Eine Aufrechnung oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gegenüber unseren Forderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung oder der Rechtsgrund der Zurückbehaltung von uns nicht bestritten werden oder diese rechtskräftig festgestellt worden sind.

5 Mängelansprüche
5.1 Die Käufer haben Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferungen und Rügen wegen erkennbarer Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen, bei versteckten Mängeln unmittelbar nach Entdeckung. Den Käufer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Maßgebend für den Zugang der Mängelrüge ist die Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Käufer die Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsansprüche zwei Monate nach Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Transportschäden sind gleichzeitig bei dem Spediteur zu beanstanden.
5.2 Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Mängelbeseitigung übernehmen wir alle zu diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege- und Materialkosten soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden.
5.3 Sind wir zur Mängelbeseitigung oder Nachlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, dann ist der Besteller berechtigt, die Rückgängigmachung des Vertrages oder die Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Bei geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
5.4 Wir haften nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere auch nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
5.5 Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

6 Eigentumsvorbehalt
6.1 Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Forderungen bei einer Weiterveräußerung der Waren werden bereits jetzt an uns abgetreten. Pfändungen oder andere Beeinträchtigungen durch Dritte sind uns durch den Käufer sofort mitzuteilen.
6.2 Das Eigentum an Skizzen, Entwürfen, Planzeichnungen, Originalen, Stanz- und Prägewerkzeugen bleibt bei uns als Verkäufer, auch wenn jene vom Käufer ganz oder teilweise bezahlt worden sind. Die Aufbewahrungsfristen für zuvor genannte Entwürfe werden vom Verkäufer in schriftlicher Form verbindlich festgelegt.
6.3 Die Anfertigung von Mustern und Prototypen gehen zu Lasten und Kosten des Auftraggebers.

7 Gewerbliche Schutzrechte
  Der Käufer wird unsere gewerblichen Schutzrechte an den Waren achten, keine Nachbildungen der Produkte herstellen oder herstellen lassen und die Waren nicht zur Anfertigung von Mustern verwenden. Der Käufer wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die in Satz 1 genannten Verpflichtungen eine Vertragsstrafe in Höhe des 30-fachen des jeweiligen Rechnungswertes, mindestens jedoch 5000,- Euro zahlen.

8 Erfüllungsort und Gerichtsstand
  Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Rottenburg am Neckar. Für alle durch das Vertragsverhältnis begründeten Rechtsverhältnisse gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn der Käufer seinen Sitz im Ausland hat oder der Lieferort dort liegt.

9 Schlussbestimmung
  Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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